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Hat der wegen Alters zwangspensionierte Richter einen Anspruch auf Fortzahlung des vollen Gehalts auf Grund eines wohlerworbenen Rechtes im Sinne des Art. 129 Abs. 1, S. 3 RV, oder auf Grund einer öffentlich-rechtlichen Entschädigungspflicht des Staates?
Hat der wegen Alters zwangspensionierte Richter einen Anspruch auf Fortzahlung des vollen Gehalts auf Grund eines wohlerworbenen Rechtes im Sinne des Art. 129 Abs. 1, S. 3 RV, oder auf Grund einer öffentlich-rechtlichen Entschädigungspflicht des Staates?